Erste Schritte im
Trauerfall

Was muß ich zuerst tun, wenn ein Sterbefall eingetreten ist?

Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, rufen Sie zuerst bitte Ihren Hausarzt. Außerhalb der Praxiszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen steht Ihnen hierfür der Ärztliche Notdienst unter der Rufnummer 116 117 bundesweit zur Verfügung. In Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen wird der Arzt vom Personal im Dienst gerufen. Nach der ärztlichen Untersuchung erfolgt die Ausstellung des Totenscheins. Bitte halten Sie hierfür den Personalausweis des Verstorbenen bereit.

Anschließend sind wir für Sie da – Sie erreichen uns im Trauerfall telefonisch rund um die Uhr.

Bolz Bestattungen Lahr/Schwarzwald:
Tel. 07821–2 54 54

Bolz Bestattungen Ettenheim:
Tel. 07822–78 72 744

Wir besprechen mit Ihnen alle weiteren Schritte und berücksichtigen Ihre Wünsche. Die Beratung kann in unserem jeweiligen Bestattungshaus stattfinden, wir bieten jedoch auch Hausbesuche an.

Bitte bedenken Sie, dass der Verstorbene bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben darf – falls Sie eine Hausaufbahrung für den privaten Abschied wünschen, sorgen wir für den passenden Rahmen.

Im Trauerfall

Wichtige Dokumente im Todesfall

Bitte halten Sie möglichst die nachfolgenden Unterlagen des Verstorbenen bereit, damit wir Ihnen bei der Erledigung der anfallenden Formalitäten schnell helfen können. Sollten Ihnen Papiere nicht vorliegen, helfen wir Ihnen gern, diese zu beantragen.

  • Personalausweis, Reisepass oder Meldebestätigung
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde bzw. Familienbuch
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil oder amtlicher Vermerk auf der Heiratsurkunde
  • Gesundheitskarte der Krankenkasse/Chipkarte
  • Rentenanpassungsbescheide
  • Zusatzrenten- und Pensionsbescheide

Falls vorhanden:

  • Lebens- bzw. Sterbegeldversicherungspolicen
  • Vorsorgeverfügungen
  • Grabdokumente

Falls gewünscht:

  • Eigene Kleidung des Verstorbenen für die Abschiednahme
  • Bild des Verstorbenen für den Trauerdruck oder die Dekoration der Trauerfeier

Wer ist Bestattungspflichtig?

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